Geschrieben am 05.11.2015 10:30:42
Von
krager
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Einmal Flüchtling, immer Flüchtling?
So lange du als anerkannter Flüchtling nicht die Staatsbürgerschaft deines Exillandes annimmst, bleibt der Flüchtlingsstatus dort aufrecht. Und ich weiß nicht, nach wie vielen Jahren in Griechenland ein Antrag auf Staatsbürgerschaft überhaupt möglich ist. In Österreich ginge das frühestens nach sechs Jahren rechtmäßigen Aufenthalts und kostet pro Person mindestens ein paar Hundert Euro.
Mit den deutschsprachigen "Vertriebenen" ist das wohl eher nicht vergleichbar. Dann da wird ein Opferstatus auch noch über Generationen bemüht, der mehr oder weniger eindeutigen politischen Zielen dient. Abgesehen davon konnten die "Vertriebenen" ihre neue Staatsbürgerschaft relativ einfach erlangen weil sie ja eh "Deutsche" waren.
LG krager
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