Geschrieben am 17.05.2021 00:38:09
Von
Catalina
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@Richi: Einreisende aus einem Risikogebiet , müssen spätestens 48 Stunden nach Ankunft einen entsprechenden Testnachweis vorweisen können. Bezüglich der Quarantänepflicht besteht die Möglichkeit zur „Freitestung“ bei Voraufenthalt in einem Risikogebiet (nicht Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet), durch Vorlage eines negativen Testnachweises bei der zuständigen Behörde. =================
Vielleicht sollte man hier nochmals ganz klar und deutlich sagen, dass dieses Vorweisen eines Testnachweises spätestens 48 Stunden nach Ankunft in D für die Autofahrer gilt, um der Quarantäne zu entgehen. Für Flugreisende ist dieser Testnachweis ja ohnehin schon vor Abflug aus Griechenland beim Einchecken obligatorisch und sie müssen nichts weiter mehr tun.
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