Geschrieben am 17.05.2021 00:05:19
Von
Richi
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lt. HannesP in "": "wegen Risikogebiet und damit grundsätzlich Quarantänepflicht bei Rückkehr" nein, Einreisende aus einem Risikogebiet , müssen spätestens 48 Stunden nach Ankunft einen entsprechenden Testnachweis vorweisen können. Bezüglich der Quarantänepflicht besteht die Möglichkeit zur „Freitestung“ bei Voraufenthalt in einem Risikogebiet (nicht Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet), durch Vorlage eines negativen Testnachweises bei der zuständigen Behörde.
"- Einreisen sind dennoch möglich mit PLF+Code, negativem PCR-Test 72 h oder Impfnachweis travel.gov.gr/#/ - in diesen Fällen entfällt auch die Quarantäne." nein, die Quarantänepfilcht ist enfallen. Nur wer bei Einreise positiv getestet wird, muss in Quarantäne
"-Flugreisende benötigen für Hin-und Rückflüge jeweils aktuelle PCR-Tests 48 h (auch bei Impfung?) - vor Rückkehr nach Deutschland" nein, ein Antigen-Schnelltest reicht. RKI: "Als Testnachweis gilt ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in Papierform oder digital. Der Testnachweis muss sich auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden (bei Antigen-Tests) oder 72 Stunden (PCR) zurückliegt."
"- Autos höchstens eine Person außer Fahrer (gilt auch für Taxis)" nein, laut govgr: Fahrzeuge für den öffentlichen Gebrauch (z. B. Taxis, spezielle Mietfahrzeuge) und Privatwagen sowie private Mietfahrzeuge mit Chauffeur dürfen zusätzlich zum Fahrer bis zu zwei (2) Passagiere befördern...
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