Geschrieben am 17.05.2021 00:54:15
Von
HannesP
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Laut Bundesgesundheitsamt besteht grundsätzlich weiterhin eine Quarantänepflicht bei Einreise aus einem Risikogebiet etc.. GR ist als Risikogebiet definiert. Die Ausnahmen vom Grundsatz werden dort ebenfalls benannt.
"Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt die Absonderungszeit vierzehn Tage."
www.bundesgesundheitsministerium.de/coro navirus-infos-reisende.html
Mal ganz praktisch: wer hat schon mal versucht, etwa Sonnabends oder Sonntags dem Gesundheitsamt ein Testergebnis vorzulegen, um die Frist zu wahren? Das wird also in vielen Fällen nicht möglich sein, wenn die Einreise etwa am Freitag erfolgt, der Wohnort aber erst am Sonnabend erreicht wird und dort keine Teststelle mehr geöffnet hat. Im Zweifel gilt in diesem und anderen Fällen generelle Quarantänepflicht mit nur wenigen klar definierten Ausnahmen.
Das Auswärtige Amt berichtet weiterhin von einer generellen Quarantänepflicht nach Einreise in GR. Ausgenommen sind demnach unter anderem nur Bürger aus dem Schengen-Raum und bei Einreisen aus Bulgarien. Wer beispielsweise über Evzoni einreist ist -soweit die Darstellung des Auswärtigen Amtes stimmt - von der Quarantäne nicht ausgenommen.
www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSiche rheit/griechenlandsicherheit/211534
Wie viele Menschen in einem Auto unter Coronaauflagen mitfahren dürfen, darüber gibt es sehr unterschiedliche Angaben.
"Straßenverkehr: nicht mehr als 1 Person in einem Auto zusätzlich zum Fahrer (Kinder ausgenommen)"
www.holidaycheck.de/artikel/corona-griec henland
Schön wären bei Ergänzungshinweisen jeweils verifizierbare Quellen.
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