Reiseziel-Sponsoren Reiseziel-Sponsor werden

Re: Fluggastrechte – Theorie und Praxis

Geschrieben am 29.12.2023 11:25:26

Von
Klaus2m5
Klaus2m5

230 x gelesen
0 Antworten

Auch wenn Flieger vorher und nachher gelandet sind, der Abbruch der Landung wegen was auch immer gilt als höhere Gewalt und eine Entschädigung dafür ist ausgeschlossen. Sicherheit geht einfach vor und eine verbockte Landung wegen möglicher Entschädigungskosten möchtest Du auch nicht.

Diesen Beitrag beantworten

Thema Autor Datum
Fluggastrechte – Theorie und Praxis Jurgos 28.12.2023 20:41
Re: Fluggastrechte – Theorie und Praxis Kemper 28.12.2023 21:55
Re: Fluggastrechte – Theorie und Praxis Klaus2m5 29.12.2023 11:25

Antwort schreiben

Um einen Beitrag beantworten zu können, musst du dich anmelden!

Anmelden

Bitte melde dich an!

Kostenlos registrieren

Du kannst dich nun kostenlos registrieren!

*
*
*
*


* Pflichteingaben