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Re: KFZ mit GR Kennzeichen in Deutschland nicht erlaubt!?
Geschrieben am 26.12.2002 14:18:15
Von stegrupp 736 x gelesen 1 Antworten |
Nach den $$ 18, 19 ff StVZO und den entsprechenden Paragraphen der Abgabenordnung begeht derjenige ein Vergehen, der mit einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen in Deutschland fährt, obwohl er hier einen festen Wohnsitz hat. Zu einer Ordnungswidrigkeit statt eines Vergehens kommt es, wenn die Fahrt nur 1 Tag dauert. Auf den Wohnsitz kommt es nach der deutschen Rechtssprechung an. Egal ob Deutscher oder Grieche. Wenn Sie also Ihren Wohnsitz in D haben, dürften Sie kein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen führen. Nach der dt. Rechtsprechung gibt es hier auch "kurioses": Muss eine ín D. wohnende Person einen Mietwagen im Ausland leihen, weil sein eigener defekt ist, würde er theoretisch ein Vergehen nach § 370 AO begehen. Nur: das ist immer Verhandlungssache mit dem kontrollierenden Beamten. Wie die Regelungen in GR sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Mir ist nur aufgefallen, dass in GR sehr viele Fahrzeuge rumfahren, die Zoll- bzw. die neuen Ausfuhrkennzeichen haben, die aber schon teilweise mehrere Jahre abgelaufen sind. Die haben nicht mal Versicherungsschutz!! |
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