Geschrieben am 23.02.2021 22:23:01
Von
Katerina
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Zitat von Jettetiger: > Ich überlege auch, im > Frühjahr / Sommer trotz ev. bestehender > Quarantäne- Bestimmungen nach GR zu gehen. Daher > ergänzende Fragen: ist es gestattet, spazieren > oder wandern zugehen oder den Strand zu > besuchen? Alles unter der Voraussetzung, dass ein > Standort gewählt wird, an dem man eh ab vom > Schuss ist und nicht mit weiteren oder sehr > wenigen Besuchern zu rechnen ist.
griechenland.diplo.de/gr-de/willkommen/c orona/2311302 : Die Wohnung darf nur in der Zeit von 5 bis 21 Uhr und nur mit einer Sondererlaubnis unter Angabe spezieller Gründe verlassen werden: - Apotheke oder Arztbesuch (nach Absprache mit dem Arzt) - Einkaufen in einem Geschäft, das nicht liefert (z.B. Supermarkt, Einzelhandelsgeschäft: Genehmigung ist 2 Stunden gültig) - Bank (wenn keine elektronische Transaktion möglich ist) und Behördengänge mit schriftlicher Terminbestätigung - Hilfe für Menschen in Not oder Begleitung minderjähriger Schüler zur/von der Schule - Teilnahme an einer Zeremonie (z. B. Beerdigung, Heirat, Taufe o. ä.) sowie Besuche zur Wahrnehmung des Sorgerechts - Sportliche Betätigung im Freien oder Bewegung mit Haustier, einzeln oder bis zu drei Personen, im letztgenannten Fall unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m.
Aber das ist nur der aktuelle Stand.
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