Von
imam
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Hallo Kemper, es ist immer wieder erstaunlich und kaum zu glauben, wie einige Leute hier geradezu darauf lauern, einem anderen Mitglied dieses Forums ans Bein p...zu können. " jetzt auf kriminellen Abwegen ", auf diese Bemerkung von Ihnen, gehe ich an dieser Stelle nicht ein ! Wollen wir fair bleiben! Diese Frage wurde von einem Bekannten an mich herangetragen und ich habe mir erlaubt, diese Frage in dieses Forum einzustellen, da ich damit die Hoffnung verbunden habe eine ordentliche Antwort hierauf zu erhalten. Ich selbst bin der Meinung, dass der Fahrer eines eigenen PKW, den er wie in diesem Falle in Griechenland bewegt, die Nachweispflicht gegenüber der Polizei hat. Er wird wohl auf Aufforderung nachweisen müssen, dass er sein Auto über den Seeweg nach Griechenland eingeführt hat, also mit den Fährtickets etwa, worauf dies vermerkt ist, oder sich beim Landübergang, beim Zoll, eine Bescheinigung holen müssen, aus der zu ersehen ist, wann er das Auto nach Griechenland eingeführt hat. So stelle ich mit das vor und es wäre nett, wenn mit da jemand eine kompetente Antwort geben könnte, damit ich meinem Bekannten abraten kann, sein Auto länger in Griechenland zu belassen als 6 Monate, wie dies offenbar bei etlichen Ausländern immer noch gang und gäbe ist.
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