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Re: Suche Stellplatz für Auto in Griechenland

Geschrieben am 11.11.2017 21:29:49

Von
petraki
petraki

376 x gelesen
1 Antworten

Alles richtig und fast alles falsch.
Diese immer wieder genannte Halbjahresfrist (183 Tage) gibt es so nicht. Die Regel lautet, daß man sein Auto dort anmelden muß, wo man wohnt. ( Da gibt es schon in Deutschland Probleme, wenn man sein Auto nicht dort anmeldet, wo es ständig steht oder genutzt wird, nämlich am Ort des Ferienhauses, weil man da ja nicht wohnt. Das sehen die Bundesländer, denen ja ein Teil der Kfz-Steuer zusteht, natürlich anders.) Nun haben viele Länder in der EU, und beschränken wir uns einmal darauf, schließlich geht es um Griechenland, kein Melderecht, das eine Meldepflicht vorsieht. Die Feststellung des Wohnortes ist also nicht ganz so einfach. Also wird die 183-Tage-Regel angewandt. Wo ich mich überwiegend aufhalte gilt dann als Wohnort und dort muß ich mein Auto anmelden. Daß diese Regel schwachsinnig ist, sieht man schon daran, daß dann z.B. Deutsche, die auch in Deutschland ein Auto angemeldet haben, ihr Fahrzeug in Griechenland anmelden müßten, wenn sie sich länger als ein halbes Jahr in Griechenland aufhalten. Danach dürften Personen ohne festen Wohnsitz, (was für mich für etwa drei Jahre zutrifft), gar kein Kfz anmelden dürfen und Personen, die an mehr als drei Orten wohnen, ein Auto haben, b.z.w. sich dort aufhalten, auch kein Auto anmelden. Aber dieser ganze EU(ropäische)-Unsinn hilft unserem Fragesteller ja nicht weiter.
Deshalb ein paar Hinweise:
Viele haben ihr in Deutschland angemeldetes Auto über Jahre an ihrem griechischen Ferienhaus stehen oder bei Bekannten/ Freunden abgestellt, falls sie kein eigenes Grundstück haben. TÜV-Plaketten (reicht der griechischen Polizei meist) sogar mit Stempel im Kfz-Schein, gibt es auch in Deutschland gegen entsprechendes Trinkgeld. Allerding sollte man nie, wirklich nie, einen Griechen das Fahrzeug fahren lassen. Das ist dann definitiv, und nicht erst nach einem halben Jahr, die verbotene Einfuhr eines Kfz nach Griechenland. (Wenn man als volltrunkener Eigentümer des eigenen Fahrzeugs auf dem Beifahrersitz, einen Griechen ans Lenkrad läßt, macht der Polizist schon mal eine Ausnahme (muß er aber nicht).
Ein weiterer wichtiger Hinweis muß sein, daß man keine Neider hat, weder griechische noch sonstige. Die, häufig anonyme, Information von Polizei oder Finanzamt ist dann ganz normal, zumal ja fast jeder Grieche einen Verwandten in einer dieser Behörden hat.
Schlußbemerkung: Alles was ich schreibe, beruht auf persönlicher Erfahrung oder ist belegbar.

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