Geschrieben am 11.11.2017 20:03:11
Von
zorbas
358 x gelesen
2 Antworten
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Hallo Ralfi,
aus eigener leidlicher Erfahrung weiß ich, daß einem nichts nachgewiesen werden muß, sondern das man selbst nachzuweisen hat, wann man mit dem Auto eingereist ist und wie lange es sich in Griechenland schon befindet. Kann man dies nicht, bzw. will man das nicht, weil es sich schon länger als 6 Monate dort ist, hat man mit einer empfindlichen Strafe zu rechnen wenn man erwischt wird und das Auto vwird beschlagnahmt. Die Nachweispflicht liegt also beim Halter des Autos und nicht beim Zoll. Und so wird es auch gehandhabt. Dagegen ist schon in Brüssel geklagt worden, angeblich soll dies nicht mit EU- Recht vereinbar sein. Ob das stimmt, weiß ich aber nicht.
In diesem Sinn,
Zorbas
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