Weitere Infos
Aktuelle Angebote
Community auswählen
Reiseziel-Sponsoren
Reiseziel-Sponsor werden
Aufenthaltsgenehmigung
Von Uli K.
Trotz neuer EU-Bestimmungen und der allgemeinen Öffnung der Grenzen und des gemeinsamen Marktes, gibt es natürlich immer noch individuelles Länderrecht". Hierzu gehört auch die Aufenthaltsberechtigung für EU-Bürger in einem anderen EU-Staat.
Nach griechischem Recht ist für einen Aufenthalt von einer Dauer von mehr als 3 Monaten eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig. Diese Genehmigung berechtigt auch dazu, berufliche Tätigkeiten in GR annehmen zu dürfen.
Angeblich gibt es mehrere Wege, die "green-card" zu bekommen. Nachfolgend möchte ich beschreiben, wie ich persönlich sie erteilt bekommen habe.
Folgende Unterlagen mußten in Deutschland beschafft, übersetzt und beglaubigt werden:
- polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis (Steuerberater) über die allgemeinen Vermögensverhältnisse
- Einkommensnachweis
- Krankenversicherungsnachweis
- Meldebescheinigung der Stadt
- Geburtsurkunde mit Geburtsname der Mutter
- Lebenslauf
- Begründung warum man plant, längere Zeit in GR zu verbringen.
Die Untersuchung umfaßt:
- Bluttest
- Psychologischer Test
- Röntgen der Lunge
- Bestätigung der Ergebnisse
Ergebnis ist dann die sogenannte "green-card". Sie ist 6 Monate gültig und muß innerhalb dieser Zeit verlängert werden, andern Falls beginnt die ganze Prozedur von vorne.
Geschrieben 29.06.2000, Geändert 29.06.2000, 1476 x gelesen.