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Aufenthaltsgenehmigung

Von Uli K.

Trotz neuer EU-Bestimmungen und der allgemeinen Öffnung der Grenzen und des gemeinsamen Marktes, gibt es natürlich immer noch individuelles Länderrecht". Hierzu gehört auch die Aufenthaltsberechtigung für EU-Bürger in einem anderen EU-Staat.

Nach griechischem Recht ist für einen Aufenthalt von einer Dauer von mehr als 3 Monaten eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig. Diese Genehmigung berechtigt auch dazu, berufliche Tätigkeiten in GR annehmen zu dürfen.

Angeblich gibt es mehrere Wege, die "green-card" zu bekommen. Nachfolgend möchte ich beschreiben, wie ich persönlich sie erteilt bekommen habe.

Folgende Unterlagen mußten in Deutschland beschafft, übersetzt und beglaubigt werden:

  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis (Steuerberater) über die allgemeinen Vermögensverhältnisse
  • Einkommensnachweis
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Meldebescheinigung der Stadt
  • Geburtsurkunde mit Geburtsname der Mutter
  • Lebenslauf
  • Begründung warum man plant, längere Zeit in GR zu verbringen.
Des weiteren sind Reisepaß und 10 Paßbilder von Nöten. Außerdem wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Dieses wird jedoch nur akzeptiert, wenn es auch in GR erstellt worden ist. Um dieses Zeugnis zu erhalten muß man zuerst das "Gewerbeaufsichtsamt" aufsuchen, um einen entsprechenden Vordruck für das Krankenhaus zu bekommen. Dann muß im Krankenhaus ein Termin für eine Untersuchung vereinbart werden.

Die Untersuchung umfaßt:

  • Bluttest
  • Psychologischer Test
  • Röntgen der Lunge
  • Bestätigung der Ergebnisse
Mit der Bestätigung der Ergebnisse geht es dann wieder zur "Gewerbeaufsicht". Hier wird wiederum ein Dokument angefertigt (kann ein paar Tage dauern). Zusammen mit diesem Dokument und den o.g. Unterlagen begibt man sich dann zur Polizeipräfektur. Dort legt man alles vor und bittet um die Ausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung - die Erteilung kann auch einige Zeit benötigen.

Ergebnis ist dann die sogenannte "green-card". Sie ist 6 Monate gültig und muß innerhalb dieser Zeit verlängert werden, andern Falls beginnt die ganze Prozedur von vorne.

Geschrieben 29.06.2000, Geändert 29.06.2000, 1476 x gelesen.

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