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Re: AIRBNB gegen Wohnungsvermietung
Geschrieben am 23.03.2024 14:41:53
Von Dea 273 x gelesen 3 Antworten |
Wenn ich mich recht erinnere, fällt wegen des ursprünglichen Geschäftsmodells - seine Wohnung nur einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung zu stellen - keine Steuer an. Dies gilt jedoch nur für eine begrenzte Anzahl von Tagen. Nun ist es für die Städte sehr aufwendig zu prüfen, ob das auch eingehalten wird. Das ist der springende Punkt. |
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