Von
imam
1896 x gelesen
21 Antworten
|
Jedem Hunde- und Tierliebhaber wird es ein Dorn im Auge sein, wenn er einen angeketetten Hund in Griechenland sieht. Was kann man tun? Das griechische Gesetz ist in der Hinsicht sehr streng und erfreulich tiergerecht ausgelegt. www.minagric.gr/images/stories/docs/inte resting/nomos4039_adespota.pdf
Hier kann man 2 Aushänge in griechischer Sprache runterladen, die die Halter von Kettenhunden auffordern, den Hund tiergerecht zu behandeln, ansonsten droht Anzeige: hundevolk.de/download/abused-animals.pdf Den Aushang kann man an einen Zaun oder die Tonne hängen, wo der Hund untergebracht ist oder dem Halter, sofern bekannt, persönlich aushändigen.
Google Übersetzung lautet etwa wie folgt:
An die Herrn Züchter, Bauern Frau, Herr. Wir informieren Sie, dass gemäß Gesetz 4039/2012 (Ref Tierschutz…) Ein Hund muss: an einem trockenen und sauberen Ort untergebracht sein Nicht dauerhaft angebunden oder für den Schutz ungeeignet Strukturen (zB Metall, Fässer). er muss geimpft werden ausreichend Nahrung und Wasser haben einen elektronischen Ausweis ("Chip"),haben der dem bekannten entspricht "Ohrring", den die Schafe und Ziegen haben Also entfernen Sie bitte Ihren Hund von ihr jetzige Position und halten sie ihn wie es das Gesetz vorschreibt. Wir werden zurückkehren, um den Zustand der Tiere zu überprüfen. Wenn die Situation sich nicht verbessert hat, dann werden wir uns wenden müssen an die zuständigen Behörden. Vielen Dank Für weitere Informationen und Erläuterungen bitte Kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 6987081335 (Panagiotis Kampas, Informations- und Durchführungsbeauftragter des Gesetzes 4039/12). Das 2. Blatt lautet: An die Herrn Züchter und Bauern Frau, Herr. Vor ein paar Wochen hatten wir Ihnen ein Briefing hinterlassen mit dem Hinweis, der Sie über das Gesetz 4039 von 2012 informiert Tierschutz “und fordert Sie auf, die Bedingungen zu verbessern was das Leben deines Hundes anbelangt. In unserer letzten Überprüfung wir haben festgestellt, dass sich der Zustand der Tiere nicht verbessert hat. Das Gesetz 4039/2012 (Artikel 4) schreibt vor, dass alle Hunde einen haben müssen elektronischer Ausweis ("Chip") - entspricht dem bekannten "Ohrring", den die Schafe und Ziegen haben. Wenn der Hund es nicht trägt elektronische Identität ("Chip"), bei Kontrolle durch Die griechische Polizei, dann wird verurteilt zu dreihundert (-300-) Euro (Artikel 21). Über angemessene und gute Lebensbedingungen verfügen, wie z.B. geeignetes Zuhause, nicht Fass ! tägliche Nahrung (für Hunde) und kein Mist, oder verschiedene unerträgliche Fleisch (geschlachtetes Lammfleisch usw.). Trinke sauberes Wasser Täglich und nicht dauerhaft mit einer kurzen Kette, einem Seil gebunden auf einer Landstraße oder nicht, auch in Ihrem Eigentum. Der Raum wo der Hund regelmäßig von Kot gereinigt wird und entsprechend einer tierärztliche Gesundheitsbroschüre mit den verabreichten Impfstoffen versehen, wie gesetzlich vorgesehen. Für alle oben genannten Fälle gilt das Gesetz 4039/12, sofern es NICHT eingehalten wird, eine Geldstrafe 500 Euro bis 5000 Euro und/oder zu mindestens einem Jahr Gefängnis verurteilt. Nur durch konsequentes Handeln insbesondere auch von Touristen, kann dieser traurigen Ketten-Hundehaltung in Griechenland ein Ende bereitet werden.
|