Geschrieben am 08.04.2016 11:23:06
Von
Techno
1657 x gelesen
9 Antworten
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Hallo!
Habe lange geschaut in welches Forum ich mein Anliegen stelle, hoffe ich bin hier richtig, ansonsten bitte lieber Moderator, verschieben! ;-)
Folgendes:
Ich (Grieche, in D geboren und schon immer in D lebend) möchte meine Lebensgefährtin (Deutsche) in D standesamtlich heiraten.
Falls mein Ehefähigkeitszeugnis aus GR nicht länger dauert wie ich noch leben werde... ;-) (In einem anderen Forum fand ich jemanden, bei dem es 4 Jahre dauerte und es am Ende 5 Monate nach Ausstelldatum hier ankam, es insgesamt aber nur 6 Monate nach Ausstellung gültig war und mangels kurzfristigem Standesamttermin die Hochzeit wieder nicht möglich war und der ganze Spaß von vorne begann....)
Meine Frau möchte gerne einen Familiendoppenamen, sprich ihren alten Familiennamen und meinen.
Ich selbst würde da ja auch gerne mitmachen, wenn ich nicht aus leidvoller Erfahrung wüsste, was für ein Drama es in der griechischen Bürokratie ist, auch nur die kleinste Sache abzuändern.
Meine Frage daher:
Weiß jemand ob meine Frau einen Familiendoppelnamen führen kann und ich nur meinen alten bisherigen Familiennamen?
Danke!
Gruß Andreas
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