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Re: Nachweis des Nichtbewohnes von Eigentum
Geschrieben am 08.05.2011 00:33:08
Von agapimu 408 x gelesen 5 Antworten |
Na toll, wenn Du so viel Geld hast, in GR einen Swimmingpool zu betreiben (Swimmingpools gehören zu den Luxusgütern und werden exorbitant besteuert!), dann solltest Du auch die paar Kröten erübrigen, um Steuer dafür zu bezahlen, oder? |
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