Geschrieben am 15.03.2011 12:10:34
Von
ferdlnand
449 x gelesen
4 Antworten
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Für mich ist das ganz klar dass man für den Hund, der bei echtem Camping on Bord im eigenen Fahzeug verbleibt, keinen Zwinger oder Kabinenzuschlag bezahlt. Der Zwinger ist dann zu bezahlen wenn man eine normale, also keine Kabine in der Hunde erlaubt sind bucht, da der Hund ja in den anderen Kabinen nicht gestattet ist. Passagiere mit Deckpassage, sofern der Hund auch auf Deck schläft oder Passagiere mit CoB bezahlen für den Hund nichts, sofern der Wauzi nicht in einen Zwinger gesperrt wird. Bei einer reinen Deckpassage ist zu bedenken dass der Hund nicht in öffentlichen Aufenthaltsräumen sein darf. Man kann mit dem Hund also nicht irgenwo in einem Saloon oder Vorraum schlafen. Wer sich jedoch unsicher ist kann ja im Reisebüro oder bei der Reederei nachfragen. Ich mach es nicht.
Lasst euch aber bitte ja nicht dazu überreden für den Hund bei echtem CoB zu bezahlen. Da ist es eher ratsam die Argentur zu wechseln da falsche Informationen vermittelt werden.
lg Ferdl
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