Geschrieben am 04.05.2009 11:33:58
Von
driftwood
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Moin zusammen,
"Die Bootsführerscheine müssen von offizieller Stelle in die Griechische Sprache übersetzt und beglaubigt werden." Hast Du hierfür eine offizielle Quelle ? Wäre neu und habe ich so noch nie gehört.
Sportbootführerscheinfrage im Ausland (Urlaub) - ziemlich heikle Kiste. Dieses Thema wird gerne innig und heiss diskutiert.
In England (und den NL) gibt es meines Wissens überhaupt keine Sportbootführerscheinregelung. Ein Engländer braucht deshalb in Griechenland keinen Schein vorzeigen (wenn da jemand andere Infos hat, würde mich das sehr interessieren).
Da es deshalb für den Vermieter somit absolut undurchschaubar wird, (siehe Erläuterung von blue110 bzgl. Österreich und Deuschland) lässt er sich in der Regel einen Persilschein des Mieters unterschreiben: "Der Mieter bestätigt dem Vermieter hiermit, dass er nach der Gesetzgebung seines Heimatlandes die nötigen Lizenzen und Fähigkeiten besitzt, um das gemietete Fahrzeug sicher zu führen." Die seriösen Vercharterer liefern den Text in englischer Sprache, ich vermute, wenn man sowas nicht sah, hat man es wahrscheinlich auf dem griechischen Mietvertrag (blind) unterzeichnet.
Wenn nichts passiert, ist diese Geschichte m.E. aber eher Nebensache. Falls man in eine Kontrolle gerät, wird das Bussgeld vielleicht schmerzhaft sein, aber noch irgendwie finanzierbar. Wenn aber was passiert, dann rutscht man schnell in Bereiche, die Existenzen bedrohen können. Man ist als Sportbootlaie nämlich eher nicht versichert. Noch nicht mal eine banale Haftpflichtversicherung hat man.
All die Jetskiurlaubsfahrer z.B. tragen ein enormes Risiko. Man denke da nur an den Fall vom Götz George vor Sardinien. Man braucht da bloss einmal einen Schnorchler oder ein unvorsichtiges Kind übersehen.....
Schönen Gruß
Achim
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