Geschrieben am 16.09.2011 20:09:07
Von
briam
1074 x gelesen
2 Antworten
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Auslandsgriechen kennen sehr gut die Unterschiede zwischen D und Gr. Wer für immer nach unten geht, ist sich im Klaren darüber, dass er in GR Fakelaki zahlen muss im Gegensatz zu D. Das Risiko im Krankheitsfall ist jedem bekannt.
Die Dreistesten unter ihnen greifen in D unberechtigt Sozialleistungen (HartzIV) ab, behalten eine Briefadresse bei Bekannten in D und leben die meiste Zeit in Gr in ihren eigenen Häusern (die natürlich nicht den dt. Behörden gemeldet sind).
Im von Dir genannten Beispiel ist folgendes falsch. Die DRV-Rente kann wohlweislich auch mit Nur-Wohnsitz GR bezogen werden. (Übrigens werden eventuelle gr. OGA-Anspüche auch nach D überwiesen bei dt. Wohnsitz) Der Anspruch auf umfassende Klinikbetreuung entstammt einem beibehaltenen dt. Wohnsitz/Briefadresse.
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