Von
bauhenkel
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Hallo, Menthelius + zorbulzi der RA in Athen hilft mir nur bedingt. Griechische RAs haben nur eine Zulassung in ihrem Landgerichtsbezirk, die Athener auch in Piräus und umgekehrt. Das heißt, er braucht im Nomos Messinia einen Partner, der für ihn arbeitet. Es geht auch nicht um einen Eigentumsnachweis, wie du vermutest, sondern um eine Teilübertragung. Kurzer Abriss: der Ex-Mann meiner Lebensgefährtin wurde bei der Scheidung verpflichtet, seinen Hälfteanteil am griechischen Grundstück an Sie zu übertragen. Erster Versuch war RA Vlachogiannis in Kalamata. Er bekam Unterlagen in Kopie zur Prüfung, was wie schnell machbar ist und versprach, sich schnell bei uns in D zu melden. Dann hörten wir 3 ( i.W. DREI ) Jahre nichts mehr. Zwischenzeitlich war ein Athener RA beauftragt, der gemeinsam mit einem deutschen Notar Fachveröffentlichungen über Grundstücksübertragungen machte. Also doch ein kompetenter Mann? Dann rührte sich plötzlich RA Vlachogiannis wieder. Ob das noch aktuell sei? Er habe die Unterlagen bei seinem Umzug hinter dem Schrank wiedergefunden,wo sie irgendwie hingerutscht seien.Der Athener Anwalt, beauftragt 1994, 1997 schaffte er es dann endlich, die nötigen Vollmachten zum unterschreiben ans hiesige Konsulat zu schicken. Als uns jetzt nach immer neuen Entschuldigungen und Begründungen die Sache zu bunt wurde, stellte sich heraus, daß der Gute absolut nichts unternahm! Gottseidank hat er bisher noch keinen Pfennig von uns bekommen! Er wollte nach BRAGO abrechnen, nach Abschluß! Und da die griechischen Partner unserer neuen deutschen RAin auch in Athen und Thessaloniki sitzen und scheinbar ( nach ihren Aussagen ) entweder keinen Partner in Kalamata haben oder keine Erfahrung in Immobiliensachen, suche ich halt nach einem kompetenten Anwalt mit Erfahrung in Immo und deutscher Sprachkenntnis. Danke für eure Antworten, ich nehme aber gern noch mehr Tipps an!
Gruß
Klaus
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