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Aufenthaltsgenehmigung

Von Carmen

Um eine Aufenthaltsgenehmigung für Griechenland zu erhalten, mußte ich in Athen zu der für meinen Stadtteil zuständigen Ausländerpolizei. Welche jeweils zuständig ist, erfährt man vom Deutschen Konsulat.

Mitzubringen sind die folgenden Unterlagen:

  • Reisepass
  • Einkommensnachweis
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Wohnungsnachweis
  • Gesundheitszeugnis mit Passbild
  • Geburtsurkunde
  • Begründung warum man plant, längere Zeit in GR zu verbringen.
  • 2 Passbilder
Hier sind ein paar Stolperfallen:

Der "Einkommensnachweis" wird vom zuständigen Sachbearbeiter je nach Laune frei definiert, besonders wenn man kein festes Einkommen in GR hat. In meinem Fall hieß es, ich müsse "eine ausreichende Menge DM in Drx. tauschen". Mein erster Versuch mit 5000,- DM (=835tsd Drx.) erschien ihm nicht ausreichend, also tauschte ich am gleichen Nachmittag nochmal 1000,- DM, um auf die geforderte "mindestens 1 Mio. Drx." zu kommen. Weil das aber nicht zusammen auf einer Quittung war, wollte er das nicht anerkennen, ich mußte also am nächsten Tag weitere 6.500,- DM tauschen, um auf "über eine Mio." zu kommen.

Als er das widerrum als zu gering betrachtete, bin ich ausgerastet, denn inzwischen hatte ich sozusagen 12.500 ,- DM "Eintrittsgeld" bezahlt, erst der Gang zum Vorgesetzten machte diesem Spuk ein Ende. Er hat alle Quittungen behalten, also kann man sie nicht für die Steuererklärung benutzen. Das störte ihn aber nicht. Bekannte von mir mußten jeder ein DM-Konto bei einer griechischen Bank anlegen, auf dem 10.000,- (!) DM lagen, pro Nase versteht sich.

Der "Krankenversicherungsnachweis" war ein riesiges Drama, denn die deutsche Chipkarte ist unbekannt, ebenso die Sozialabkommen zwischen GR und D. Es empfiehlt sich daher, von der deutschen Kasse eine Bescheinigung mitzubringen, daß diese Versicherung auch in GR für ein Jahr gültig ist.

Diese Bescheinigung muß auf griechisch übersetzt und vom griechischen Konsulat abgestempelt sein. Hat man diese Bescheinigung nicht, beginnt ein unendliches Drama, *die* Geschichte kann ich ja ein anderes Mal erzählen.

Das "Gesundheitszeugnis" muß vom griechischen Gesundheitsamt ausgestellt werden, dazu muß man in ein griechisches (Lungen-)Krankenhaus und sich mit einer mittelalterlichen Verstrahlungsmaschine röntgen lassen, mit dem Röntgenbild wieder zum Gesundheitsamt zurück und man erhält dann dort einen Zettel, auf dem steht, daß man TBC-frei ist. Nachweise über TBC-Impfungen reichen nicht. Allerdings habe ich im Falle meines Sohnes erreichen können, daß wenigstens er sich nicht der Verstrahlungsgefahr aussetzen muß und sein Impfbuch, das dort fotokopiert wurde, reichte aus. Auch hierfür ist übrigens 1 Passbild notwendig!

"Geburtsurkunde": Ich bin alleinerziehend und war mit dem Vater meines Sohnes nie verheiratet, aber selbstverständlich steht er in der Geburtsurkunde. In GR gibt es aber ein Gesetz, das besagt, daß ausschließlich der Vater darüber bestimmen darf, ob das Kind im Ausland lebt. So mußte ich vom Vater eine entsprechende Bescheinigung besorgen, daß er nichts dagegen hat, daß sein Sohn in GR lebt. Diese mußte natürlich auf griechisch sein und vom griech. Konsulat in Hamburg abgestempelt sein. Auch das war ein Drama für sich, ich erspare mir hier die Details.

Jedenfalls brauchte ich für mich keine (obwohl es ein Drama war, daß mein Vater nicht im deutschen Pass auftaucht, hat der AAA wohl vergessen einzufordern), die meines Sohnes mußte auf griechisch sein, und zwar übersetzt vom Übersetzerdienst des griechischen Aussenministeriums! Das dauert ca. eine Woche und ist teuer, also besser in D anfertigen lassen!

Des weiteren brauchte ich für meinen Sohn eine Schulbescheinigung, die die Schule aber erst geben wollte, wenn wir die Aufenthaltsgenehmigung hätten. Naja, wir konnten die Schule dann doch bewegen.

Der "Wohnungsnachweis" ist obligatorisch. Dazu benötigt man einen Mietvertrag, der bereits von der Steuerbehörde abgestempelt wurde. Das Problem hier ist allerdings, daß man die Stempel ohne Aufenthaltsgenehmigung nicht bekommt. Wir haben deshalb das Exemplar unserer Vermieterin ausgeliehen, die bereits für sich alle Stempel eingesammelt hatte.

Die "Begründung", weshalb man in GR sein möchte ist recht heikel. Freunde von mir sind mit "Arbeitssuche" ganz schön auf die Nase gefallen. Ich habe kurzerhand "geplante Heirat mit einem Griechen" eingetragen, für eine Frau scheint das Grund genug zu sein. Hier ist also Kreativität gefragt.

Man braucht außerdem viiiiieeel Zeit und Geduld, denn selbst vorheriges Anrufen bei der Behörde nützt gar nichts. Besser ist, alle möglichen Nachweise dabei zu haben und erst auf Verlangen auszuhändigen: Aus irgendwelchen Gründen wird täglich irgendetwas Neues eingefordert, für das man dann weitere 2 Tage unterwegs ist. Am letzten Tag mußte ich sogar mein Kind vorzeigen - aber damit hatte ich inzwischen schon gerechnet und ihn bereits im Cafe um die Ecke "versteckt".

Man braucht ne Menge Kleingeld, beglaubigte Fotokopien müssen gegen Gebühr noch einmal fotokopiert werden, der Beamte drückt dann seinen Beglaubigungsstempel (gegen Gebühr) nochmal drauf.

Am Ende bekommt man einen Pappzettel, meiner blau, der meines Sohnes grün, zweimal anstellen, weil die Karten an verschiedenen Schaltern ausgestellt werden, aber gültig für 5 Jahre. Wenigstens hier hatte sich der Beamte an die EU-Vereinbarungen erinnert, sprach er doch zunächst davon, mir 3 Monate bewilligen zu wollen, als ich lachte und ihm erklärte, daß ich die als Deutsche eh hab, war er seeeehr erstaunt.

Fazit: Gerade für Frauen ist es enorm schwer, griechischen Beamten klarzumachen, daß sie dort wohnen werden, wo sie wollen, für Alleinerziehende noch schwerer. Das hat mir der Beamte auch freundlich erklärt: Es kommt in Griechenland nunmal nicht vor, daß Frauen selbstbestimmt handeln, ohne Mann ist eine Frau GR eben hilflos ;-)

Gute Nerven wünscht Carmen

Geschrieben 09.01.2001, Geändert 09.01.2001, 3568 x gelesen.

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