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Verbraucherrechte für Fährpassagiere

Geschrieben am 02.07.2022 20:58:00

Von
HannesP
HannesP

1179 x gelesen
8 Antworten

Bitte nicht lachen, aber soetwas scheint es in der EU zumindest theoretisch tatsächlich zu geben.

"Wenn Sie mit einer Verspätung von mehr als einer Stunde an Ihrem Ziel ankommen, haben Sie Anrecht auf Entschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung hängt von der Dauer der Verspätung ab. Sie haben Anspruch auf mindestens 25 % und höchstens 50 % des Beförderungspreises."

Wurde die Verspätung durch widrige Witterungsverhältnisse oder außergewöhnliche Umstände wie Naturkatastrophen (Brände oder Erdbeben) verursacht oder lag eine Sicherheitsbedrohung vor, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.

Hat tatsächlich schonmal jemand Geld bekommen, weil das Schiff sehr unpünktlich war?

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Thema Autor Datum
Verbraucherrechte für Fährpassagiere HannesP 02.07.2022 20:58
Re: Verbraucherrechte für Fährpassagiere gunai 02.07.2022 23:06
Re: Verbraucherrechte für Fährpassagiere Felix24 03.07.2022 10:43
Re: Verbraucherrechte für Fährpassagiere Hellas1 03.07.2022 12:00
Re: Verbraucherrechte für Fährpassagiere Niddi 03.07.2022 14:22
Re: Verbraucherrechte für Fährpassagiere Theoharis 03.07.2022 13:49
Re: Verbraucherrechte für Fährpassagiere Silberfuchs 03.07.2022 19:20
Re: Verbraucherrechte für Fährpassagiere Fini-Fan 04.07.2022 09:32
Re: Verbraucherrechte für Fährpassagiere HannesGR 04.07.2022 12:41

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