Geschrieben am 07.12.2020 12:46:50
Von
roemo
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Hallo EIsenbahner,
das hatte ich auf eine andere Frage von Dir am 4.12. geantwortet:
Die Ausgangsbeschränkungen (die notwendige SMS oder Formular), die nächtliche Ausgangssperre und die Reisebeschränkungen werden nicht aufgehoben, die sollen auf jeden Fall bis nach den Feiertagen gelten.
Fahrten von einer Region in die andere sollen nach wie vor nur aus beruflichen Gründen möglich sein.
Der aktuelle Lockdown soll nur dahingehend geändert werden das der Einzelhandel vor Weihnachten öffnen darf.
Und hier noch einmal aktuell aus einer Zeitung von heute:
Verbot überregionaler Bewegungen in Griechenland Weiter sei ausdrücklich betont, dass abgesehen von allen übrigen Verkehrsbeschränkungen allgemein auch überregionale Bewegungen zwischen Regionalbezirken („Nomos / Präfektur“) strafbewehrt untersagt bleiben. Explizit benannte Ausnahmen gelten für:
Bewegungen aus gesundheitlichen Gründe Bewegungen aus beruflichen / gewerblichen Gründen die (einmalige) Rückkehr zum ständigen (Haupt-) Wohnsitz eine Familienzusammenführung
Angesichts des Verlaufs der Pandemie des Coronavirus Covid-19 in Griechenland beginnt sich zunehmend abzuzeichnen, dass ungeachtet der angestrebten möglichst baldigen Lockerungen des landesweiten Lockdown’s das allgemeine Verbot überregionaler Bewegungen auch während der Weihnachts- und Neujahrsfeiertage bestehen bleiben wird.
Auch die SMS und nächtliche Ausgangssperre bleiben weiterhin bestehen.
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