Geschrieben am 23.04.2020 18:01:57
Von
Richi
569 x gelesen
3 Antworten
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Zitat von Greecerlein:
> Mich wundert, dass der Hotelbesitzer > Dir schreibt, dass es bei ihm > günstiger ist. Das sollte booking nicht zu lesen > bekommen ! (In Deutschland hat booking > entsprechende Prozesse gegen solche Hotels leider gewonnen)
Das ist so nicht ganz richtig. Der Hotelbesitzer darf durchaus auf Nachfrage schreiben oder am Telefon sagen, dass es bei ihm direkt gebucht günstiger ist. Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf besagt lediglich, dass der Hotelier auf der eigenen Hotelwebseite keinen billigeren Preis anbieten darf als über das Portal.
Diesmal ohne Quellenangabe. (Ist ja zur Zeit hier so üblich) Bei Bedarf nenne ich die Quelle gerne ;-)
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