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Re: Zulassung Motorroller
Geschrieben am 30.06.2018 08:13:02
Von king nestor 3 871 x gelesen 0 Antworten |
Wenn Du nicht länger als 6 Monate in GR bist und einen 50er Roller hast, der nicht schneller als 45/50 km/h fährt nach Betriebserlaubnis, kannst Du Dir ein Versicherungskennzeichen in Deutschland besorgen nebst grüner Versicherungskarte. Dann ist alles korekt und gibt kein Problem. |
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Thema | Autor | Datum |
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Zulassung Motorroller | kapaki | 24.06.2018 09:29 |
Re: Zulassung Motorroller | volki | 25.06.2018 18:11 |
Re: Zulassung Motorroller | king nestor 3 | 30.06.2018 08:13 |
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