Geschrieben am 22.10.2017 09:18:24
Von
Zambo
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Mir scheint hier einiges durcheinander zu gehen. Also: Was man für den Immokauf unbedingt braucht, ist die Steuernummer. Dafür benötigt man einen sogenannten Zustellungsbevollmächtigten, der dauernd in Griechenland wohnt. Am praktischten ein Steuerberater, der einem die Erklärung macht - die war zwar ein paar Jahre lang nicht Pflicht, ist es aber wieder. Man braucht 2 Erklärungen, die im Bürgerbüro unterschrieben und beglaubigt werden, eine für den Zustellungsbevollmächtigten, dass er das auch sein will und eine für dich, dass du ihn einsetzt. Bei Verheirateten unbedingt die Heiratsurkunde aus dem Familienstammbuch offiziell übersetzen und beim Konsulat in D beglaubigen lassen! Sonst benötigt man eigentlich nur ein gültiges Ausweisdokument. Der Notar ist verpflichtet, die Legalität der Immobilie und Steuerschulden zu überprüfen (ENFIA und TAP), sonst kann kein Vertrag gemacht werden. Das sind Verpflichtungen des VERKÄUFERS. Der Notar prüft in der Regel auch den Rest, wie z.B. den Besitzstand, da ja ein Anwalt nicht mehr Pflicht ist. Wer sich trotzdem unsicher fühlt, sollte einen Anwalt hinzuziehen.
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