Von
volki
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3 Antworten
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Ich nehme mal an du benutzt ein Wohnmobil? oder zeltest du? dann ist es was anderes. !
Wenn das wirklich war ist, dass ein neues Gesetz, die bestehenden Paragraphen im KoK (griechische Strassenverkehrsordnung) §34 Absatz 5 ändert, ja dann.......... Aber dann wäre nicht CP Inhaber allein verantwortlich
aus einem Merkblatt des griechischen Motorhome-Club (Übersetzung) An alle Interessierten ! Ein befreundeter Grieche hat uns nun den Text des § 34(5) der griechischen Straßenverkehrs-Ordnung (KoK) übersetzt, in welchem das Parken in bewohnten Gebieten - betrifft also auch das Freistehen (nicht Camping !) - geregelt ist.
Hier der Wortlaut: "In bewohnten Gebieten ist das Parken von Lkw, Bussen, Baumaschinen, Traktoren, Anhängern, *Wohnwagen* und Schiffen mit einem Gewicht von mehr als 3,5 t, länger als 24 Stunden verboten." --------------------
Außerdem hat uns der Freund noch das Mitteilungsblatt des griechischen Motorhome-Clubs an seine Mitglieder übersetzt, in welchem allgemein die Regelungen für Wohnmobile beschrieben sind. Diese Übersetzung lasse ich mal so, wie unser griechischer Freund sie gemacht hat. Meiner Meinung nach ergibt sich daraus, dass die früheren Regelungen aus den Jahren 1976 und 1978, die immer wieder auf entsprechenden Schildern zitiert werden, lediglich für "freies Camping" von "Wohnwagen und Zelten" gelten **und auf „Wohnmobile“ und "Freistehen" nicht anzuwenden sind.**
Zu Beachten ist dass die griechisch/deutsche Übersetzung fur ein *Wohnmobil" MOBILWAGEN heisst und eben nicht Wohnwagen, das gerne mit dem vom PKW gezogenen WoWa verwechselt wird . ---------------------------- Auf alle Fälle, weder im Frühling (Mai) noch jetzt im Sept/Oktober 2016 hatten wir irgendwelche Probleme mit "Freistehen", da da wo wir waren, es entweder keine CP's hat, oder die noch nicht offen, oder schon geschlossen waren.
Es ist jeder selber schuld, wenn er meint, er müsse aus Bequemlichkeit im nahen Umkreis eines halb leeren CP's (!!) wild am Strand stehen
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