Geschrieben am 29.07.2014 23:51:56
Von
Gast
784 x gelesen
7 Antworten
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Hallo Hannes
Du schreibst: 'Es geht um die Besitzstände einer korrupten Elite. Die werden natürlich bei einer Privatisierung der Interessenkonkurrenz des neuen Eigentümers ausgesetzt.'
Das verstehe ich nicht. Die Strände, die in Griechenland ja Gemeingut sind, sind Besitzstände einer korrupten Elite? Und werden deswegen bei einer Privatisierung der Interessenskonkurrenz zwischen dem alten Eigentümer und den neuen Eigentümern ausgesetzt?
Die Strände in Griechenland gehören dem griechischen Volk. Es geht also nicht um einen neuen Eigentümer, sondern überhaupt einen Eigentümer. Oder verstehe ich dich da falsch?
lg salumi
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