Geschrieben am 10.10.2008 18:21:35
Von
Uli K.
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Hi !
Coole Regelung ... womit die Frage ob die Bauschriften in GR allgemein gültig sind auch beantwortet wäre ... nö, .. sind ´se nicht :-)
In einige Gieten benötigt man ausserhalb des Ortes 3.000 m² in anderen 4.000 und das völlig unabhängig ob 1 oder 2 Straßen am Grundstück liegen ... in anderen Gebieten (ich glaube Attika) sind es sogar 20.000 m².
Gerade in Gebieten für in denen man ab 3 oder 4.000 m² bauen kann wird fast jährlich darüber diskutiert die Grenze hochzuziehen.
Sehr interessant ist tatsächlich die Frage was passiert wenn wirklich hochgezogen wird ... und mein Grundstück dann plötzlich zu klein ist, um es nach der neuen Regel bebauuen zu dürfen ...
Ich tippe mal ... dass genehmigte Bauten auch genehmigt bleiben ... noch nicht beantragte Bauten ... werden dann wohl unter die neue Regel fallen ... so wär´s logisch --- ist in GR aber nicht ganz so einfach über die Logik-Schiene zu kommen ... :-)
Gruß Uli
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